Ihre Anwaltskanzlei für Erbrecht in Zürich

Machen Sie sich Gedanken über Ihre Nachlassplanung? Fühlen Sie sich beim Erbe nicht fair behandelt oder treten Unstimmigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft auf? Wünschen Sie, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird?

Egal, ob es um die frühzeitige Festlegung von Erbangelegenheiten geht oder um die Abwicklung des Vermögens nach dem Ableben einer geliebten Person – Fragen zum Thema Erbrecht sind stets von emotionaler Tragweite. Eine gute Nachlassplanung hilft, Klarheit zu schaffen und ist hilfreich, um zukünftiges Streitpotenzial zu vermeiden. In solchen Fällen sind unsere Anwälte für Erbrecht in Zürich verlässlicher Ansprechpartner und stehen Ihnen in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten mit Verständnis und Mitgefühl zur Seite.

Hinter erbrechtlichen Fragen verbergen sich oft komplexe familiäre Situationen, konfliktreiche Beziehungen oder aber verstrickte finanzielle Strukturen.

Entscheiden Sie heute, was im Todesfall geschieht und entlasten Sie so Ihre Angehörigen.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln unsere Anwältinnen und Anwälte für Erbrecht in Zürich Lösungen, die auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind und begleiten Sie durch sämtliche erforderliche Massnahmen bei einer Erbteilung oder in Fällen von Erbstreitigkeiten.

Wir bieten professionelle Unterstützung bei der rechtlichen Bewältigung von erbrechtlichen Fragestellungen und stehen Ihnen zur Beantwortung von Fragen wie die folgenden zur Verfügung:

  • Wie wird der Pflichtteil berechnet, und wie kann ich meinen Nachlass planen, ohne die Pflichtteilansprüche zu verletzen?
  • Gibt es steuerliche Vorteile, die ich bei der Erbplanung berücksichtigen sollte?
  • Wie kann ich einen Erbstreit vermeiden oder lösen, insbesondere wenn Immobilien im Ausland beteiligt sind?
  • Können Sie mir helfen, einen internationalen Erbfall zu regeln, wenn ich Vermögen bzw. Erben in mehreren Ländern habe?
  • Wie funktioniert die Nachlassverwaltung in der Schweiz, und welche Rolle spielt ein Willensvollstrecker?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ein Testament angefochten werden?
  • Wie wird der Nachlasswert in der Schweiz für die Berechnung der Erbschaftssteuer ermittelt?
  • Wie kann ein Erbe von einer Bank Informationen verlangen und nachteilige Vermögensdispositionen vermeiden?

Unsere Kernbereiche

Unsere Anwälte für Erbrecht in Zürich bieten insbesondere bei folgenden Bereichen umfassende Rechtsberatung:

  • Willensvollstreckungen und Erbenvertretungen
  • Abwicklung des Nachlasses
  • Erbteilungsverträge
  • Durchführung von Erbteilungen im nationalen und internationalen Kontext
  • Errichtung eines Erbvertrages, Erbverzichtsvertrages oder Testaments
  • Erbrechtliche Streitigkeiten – Prozessführung bei nationalen und internationalen Erbstreitigkeiten (Herabsetzungsklage, Teilungsklagen, Ausgleichsklagen, Anfechtung Testament etc.)
  • Steuerliche Aspekte in Zusammenhang mit Erbschaften

Häufig gestellte Fragen

Wie wird ein Testament errichtet?

Die letztwillige Verfügung, auch bekannt als Testament, kann auf zwei Arten erstellt werden: eigenhändig oder mittels öffentlicher Beurkundung. Bei der eigenhändigen Erstellung schreibt der Erblasser die Verfügung von Anfang bis Ende eigenhändig nieder. Er datiert die Verfügung (Angabe von Jahr, Monat und Tag der Erstellung) und setzt seine Unterschrift darunter. Unter bestimmten aussergewöhnlichen Umständen ist auch eine mündliche Verfügung des Erblassers möglich, die als Nottestament bezeichnet wird.

Solange der Erblasser urteilsfähig ist, hat er das Recht, das Testament einseitig zu ändern. Da Änderungen am Testament oft zu Widersprüchen führen können, empfehlen wir dringend, vorher eine Beratung durch unsere Anwälte für Erbrecht in Zürich in Anspruch zu nehmen.

Was ist ein Erbvertrag und wann ist dieser sinnvoll?

Ein Erbvertrag ist eine lebzeitige Alternative zum Testament, mit der die Verteilung des Vermögens an Erben geregelt werden kann. Dieser Vertrag ist rechtsverbindlich und erfordert mindestens eine andere Person als Vertragspartner. Um gültig zu sein, muss der Erbvertrag notariell beglaubigt und in Anwesenheit von zwei Zeugen unterzeichnet werden.

Im Gegensatz zum Testament kennen alle Parteien im Erbvertrag den Inhalt und wissen, was sie erben werden. Ein Erbvertrag kann nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien aufgelöst oder geändert werden. Darüber hinaus ermöglicht ein Erbvertrag individuelle Regelungen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können.

Was ist ein Willensvollstrecker?

Der Willensvollstrecker agiert als Vertrauensperson des Verstorbenen und ist dazu bestimmt, den letzten Willen des Erblassers nach dessen Tod umzusetzen. Er und die Erben sind an die Teilungsvorschriften des Erblassers gebunden. Die Erben können sich jedoch einstimmig auf eine andere Aufteilung einigen.

Dem Willensvollstrecker obliegt die Vertretung des letzten Willens des Verstorbenen, einschliesslich der Verwaltung des Nachlasses, Begleichung der Schulden des Erblassers, Ausführung von Vermächtnissen sowie Vorbereitung der Aufteilung gemäss den Anweisungen des Erblassers oder den gesetzlichen Bestimmungen.

Als Willensvollstecker kann grundsätzlich jede natürliche und juristische Person eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die eingesetzte Person mit den Verhältnissen vertraut ist und über die nötigen rechtlichen Kenntnisse verfügt und der Erbengemeinschaft gegenüber neutral auftritt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer?

Er besteht grundsätzlich eine Unterscheidung zwischen gesetzlichen Erben und eingesetzten Erben. Die gesetzlichen Erben erben aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Verstorbenen. Hierzu zählen vor allem Verwandte wie Nachkommen, Eltern und Geschwister des Verstorbenen, sowie dessen Ehepartner oder eingetragener Partner. Zusätzlich zu den gesetzlichen Erben kann der Verstorbene auch weitere Personen wie z.B. Konkubinatspartner oder Patenkinder für die gesamte Erbschaft oder einen Teil davon als Erben einsetzen. Eingesetzte Erben haben ähnliche Rechte wie gesetzliche Erben. Es ist ratsam, eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen, um versehentliche Verletzungen der Pflichtteile gesetzlicher Erben zu vermeiden.

Ein Vermächtnisnehmer ist eine Person, die vom Verstorbenen in einem Testament oder Erbvertrag als Begünstigter bedacht wird und einen Vermögensvorteil in Form eines Vermächtnisses (auch als Legat bezeichnet) erhält. Das Vermächtnis kann aus einem bestimmten Gegenstand, einem Recht oder einer Geldsumme bestehen. Im Gegensatz zu Erben enthält der Vermächtnisnehmer jedoch keine rechtliche Stellung als Erbe. Sein Anspruch beschränkt sich auf die Auslieferung des vermachten Gegenstandes, ohne dass er automatisch in die Position des Erben eintritt.

Yves Nespeca
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