Erfahrene Anwälte für Konkurrenzverbote in Zürich

Konkurrenzverbote sind komplexe rechtliche Vereinbarungen, die nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses relevant werden, insbesondere für leitende Angestellte. Unsere Anwälte in Zürich sind erfahren in der Handhabung solcher Fälle, bieten professionelle Beratung und setzen sich für Ihre Rechte ein, um sicherzustellen, dass Ihr Konkurrenzverbot fair und gesetzeskonform ist.

Was wir für Sie tun können

Wir unterstützen Sie in allen Angelegenheiten rund um Ihr Konkurrenzverbot. Dazu gehört:

  • Unterstützung bei der Formulierung und Verhandlung von Konkurrenzverboten, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen und fair sind.
  • Beratung zur Gültigkeit und Durchsetzbarkeit von Konkurrenzverboten.
  • Vertretung bei Ihrer Interessen bei Verhandlungen oder Streitigkeiten bezüglich Konkurrenzverboten.

Unsere Expertise für Ihr Konkurrenzverbot

Unsere Anwälte verfügen über tiefgreifendes Wissen in Bezug auf:

  • Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für gültige Konkurrenzverbote.
  • Die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Konkurrenzverboten.
  • Strategien zur Minimierung von Risiken und Konflikten im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten.

Schritte zur Interessenwahrung bei Konkurrenzverbot

Unser Prozess zur Unterstützung beinhaltet:

  • Telefonisches Vorgespräch zur Klärung Ihres Anliegens.
  • Mandatserteilung und Analyse Ihres Vertrages und des Konkurrenzverbotes.
  • Entwicklung einer individuellen Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Unsere Leistungen rund um Konkurrenzverbote

Wir bieten umfassende Dienstleistungen, einschliesslich:

  • Beratung zur Gültigkeit und Durchsetzbarkeit von Konkurrenzverboten: Überprüfung der rechtlichen Anforderungen und Voraussetzungen für ein gültiges Konkurrenzverbot, einschließlich Schriftform, Einblick in Kundenkreise oder Geschäftsgeheimnisse und potentielles Schädigungspotenzial des Arbeitgebers​​​​​​.
  • Analyse und Gestaltung von Konkurrenzverboten: Unterstützung bei der Formulierung von Konkurrenzverboten im Arbeitsvertrag, inklusive der Analyse bestehender Klauseln.
  • Rechtliche Vertretung bei Verhandlungen und Streitigkeiten: Vertretung bei Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten, einschliesslich der Durchsetzung und Anfechtung von Konkurrenzverboten und der Unterstützung bei Streitigkeiten nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses​​​​.
  • Beratung zu Karenzentschädigungen und Konventionalstrafen: Unterstützung bei der Verhandlung und Vereinbarung von Karenzentschädigungen als Ausgleich für Konkurrenzverbote und Beratung zu den rechtlichen Aspekten von Konventionalstrafen​​​​​​.
  • Hilfe bei der Aufhebung von Konkurrenzverboten: Beratung zum Wegfall von Konkurrenzverboten aufgrund veränderter Umstände, einschliesslich des Interessenverlusts des Arbeitgebers, Kündigung ohne begründeten Anlass oder Kündigung durch den Arbeitnehmer aus einem vom Arbeitgeber zu verantwortenden Anlass​​​​.
  • Unterstützung bei Verstössen gegen Konkurrenzverbote: Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Konventionalstrafen bei Verstössen gegen Konkurrenzverbote sowie Beratung zu den rechtlichen Folgen eines solchen Verstosses​​​​.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Konkurrenzverbot?

Ein Konkurrenzverbot ist eine Klausel im Arbeitsvertrag, die einen Arbeitnehmer daran hindert, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für ein konkurrierendes Unternehmen tätig zu sein, um wirtschaftlichen Schaden beim ehemaligen Arbeitgeber zu vermeiden​​​​.

Wann ist ein Konkurrenzverbot gültig?

Ein Konkurrenzverbot wird gültig, wenn es im Arbeitsvertrag klar und formell festgelegt ist. Zusätzlich muss der Arbeitnehmer Zugang zu sensiblen Informationen wie Kundenbeziehungen oder Geschäftsgeheimnissen haben. Ausserdem ist das Vorliegen einer tatsächlichen Konkurrenzsituation für die Gültigkeit des Konkurrenzverbots erforderlich.

Muss ein Konkurrenzverbot schriftlich festgehalten werden?

Ja, ein Konkurrenzverbot muss schriftlich vereinbart werden, um gültig zu sein​​​​.

Wie lange darf ein Konkurrenzverbot maximal dauern?

Es darf gesetzlich i.d.R. für höchstens drei Jahre vereinbart werden, wobei in der Praxis meist kürzere Zeiträume angewendet werden​​​​​​.

Welche Einschränkungen gelten für ein Konkurrenzverbot?

Das Konkurrenzverbot muss örtlich, zeitlich und sachlich begrenzt sein, um nicht unbillig das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers zu erschweren​​.

Was passiert bei Verletzung eines Konkurrenzverbotes?

Der Arbeitnehmer kann zur Zahlung von Schadenersatz oder einer vereinbarten Konventionalstrafe verpflichtet werden. In schweren Fällen kann sogar die Beendigung des neuen Arbeitsverhältnisses gefordert werden​​​​.

In welchen Fällen wird ein Konkurrenzverbot ungültig?

Wenn der Arbeitgeber kein Interesse mehr am Verbot hat, das Arbeitsverhältnis ohne begründetem Anlass kündigt oder der Arbeitnehmer aus begründetem Anlass kündigt, wird das Konkurrenzverbot ungültig​​​​.

Dürfen Konventionalstrafen gekürzt werden?

Ja, wenn sie unverhältnismässig hoch sind, können sie von einem Gericht reduziert werden​​​​.


Yves Nespeca
Yves Nespeca
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